Gemeinde beim Freiluftgottesdienst1. Die Martin-Luther-Gemeinde
2. Unser Bekenntnis und weitere theologische Grundlagen
3. Wie Sie Gemeindeglied werden können  

1. Die Gemeinde

Die Martin-Luther-Gemeinde ist eine Gemeinde bekennender evangelisch-lutherischer Christen in der Universitätsstadt Göttingen im südlichen Niedersachsen. Das Herzstück unseres Gemeindelebens ist der Gottesdienst, der auf der Grundlage der "Lutherischen Messe" abwechslungsreich mit Orgel, Gitarre, Flötenmusik oder Posaunenchor gestaltet wird.

Die Gemeinde entstand nach 1945 durch die Sammlung bewusst lutherischer Christen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten. 1955 wurde sie vom Land Niedersachsen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.

Die Gemeinde gehört mit ca. 200 anderen Gemeinden in Deutschland zur Selbständigen Evangelisch - Lutherischen Kirche (SELK) mit insgesamt 38.000 Kirchgliedern. Unser Pfarrbezirk hat etwa 100 Gemeindeglieder.

Neben den Gottesdiensten gehören zum Gemeindeleben verschiedene Gruppen, die sich wochentags treffen, z.B. ein Bibelkreis (Bibel im Gespräch, vierzehntäglich), die „Info-Gruppe SELK“ (monatlich), der Studenten -Treff, Unterrichtsgruppen, der Chor und der Gesprächskreis (Termine).

Auf dem Kirchgrundstück (Anschrift und Lageplan) mit dem Pfarrhaus und der Kirche befindet sich außerdem das Martin - Luther - Studentenwohnheim, das den Theologiestudenten der SELK als Unterkunft während ihres Studiums in Göttingen dient, aber auch anderen Studierenden beiderlei Geschlechts zur Verfügung steht. 19 möblierte Zimmer sind insgesamt vorhanden.

Die Martin-Luther-Gemeinde ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Göttingen.


2. Unser Bekenntnis
 

(aus der Gemeindeordnung der Martin-Luther-Gemeinde)

Theologische Grundlagen

"Der rechte wahre Schatz der Kirche ist das heilige Evangelium der Herrlichkeit und Gnade Gottes."

So lautet die 62. der berühmten 95 Thesen Dr. Martin Luthers, mit deren öffentlichen Anschlag am 31. Oktober 1517 die Reformation begann. Diesen Schatz, den Gott durch Luther hat wieder zutage fördern lassen, unter die Leute zu bringen - und zwar unverkürzt und in seinem ganzen Reichtum - das will die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.

Sie verkündigt Jesus Christus als einzigen Retter aus Schuld und Tod. Sie spendet das Sakrament der Neugeburt im Heiligen Geist (Heilige Taufe). Sie erteilt reuigen Sündern Gottes Freispruch (Heilige Absolution). Sie feiert das Mahl des neuen Bundes, in dem sich der auferstandene Christus leibhaftig den Seinen schenkt (Heiliges Abendmahl).

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche weiß sich gebunden an die Bibel als Gottes Wort sowie die sie recht auslegenden Bekenntnisse der Kirche. Sie verpflichtet ihre Pfarrer bei der Ordination (Weihe zum Amt der Kirche) ernstlich darauf. Bischof, Pröpste und Superintendenten sehen bei der Visitation (Gemeindebesuch) vor allem darauf, dass der Schatz des Evangeliums nicht wiederum vergraben, verfälscht oder durch anderes ersetzt - sondern, dass er ausgeteilt wird.

In dem allen will die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche nichts anderes sein als Kirche, die in der Einheit der heiligen christlichen und apostolischen Kirche steht, die überall dort ist, wo das Wort Gottes rein gepredigt und die Sakramente nach der Einsetzung Christi verwaltet werden.
  


3. Gemeindeglied werden

Wenn Sie unsere Gemeinde persönlich kennen gelernt haben, werden Sie vielleicht den Wunsch haben, Mitglied unserer Gemeinde ("Gemeindeglied") zu werden. Daher schon hier ein paar Worte zur Zugehörigkeit zur Gemeinde:

 Aus der Gemeindeordnung der Martin-Luther-Gemeinde:

Wenn Sie getauft sind, kommt für Sie die Aufnahme in die Gemeinde in Betracht, sonst können Sie durch den Empfang der Taufe aufgenommen werden.

Gehören Sie einer anderen Konfession an, so müssen Sie vor dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt Ihren Austritt aus dieser Kirche erklären, bevor Sie in die Martin-Luther-Gemeinde aufgenommen werden können. Dies ist das normale, staatlich geregelte Verfahren für Kirchen und Gemeinden, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Wenn Sie bisher Glied einer Kirchengemeinde der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers sind, können Sie zu unserer Gemeinde übertreten, ohne zuvor aus der Landeskirche ausgetreten zu sein. Dies regelt eine Vereinbarung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers mit der Selbständigen Ev.-Luth. Kirche vom 17. September 1980.  Inzwischen gibt es aber auch mit vielen anderen Landeskirchen solche Übertrittsvereinbarungen.