IV.
Vom Leben der Christen
von Pfarrer
Ralph Bente †
weiland Vorsitzender der
Liturgischen Kommission
der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen
Kirche
Inhaltsverzeichnis
1.
Der Christ zwischen Gut und Böse
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Gerecht
und Sünder zugleich
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Wenn man den Menschen nach dem beurteilt,
wie er sich gibt und wie er handelt, stellt man bei ihm schnell ein ganz
zwiespältiges Wesen fest: Er kann ein "guter Mensch" sein, anständig,
hilfsbereit, aufopfernd – und dennoch kann unter der Decke der Rechtschaffenheit
etwas anderes mehr oder minder stark hervorbrechen: Egoismus, Bosheit,
ja Brutalität.
Die Heilige Schrift sieht die Ursache
darin, daß der Mensch sich von Gott abgewandt hat, daß er "Sünder"
ist. Böse Gedanken, Worte und Taten, die "Sünden", sind nichts
anderes als Folge der Grund-"Sünde", in die jeder Mensch hineingeboren
ist (Erbsünde).
Durch Gesetz und Moral können
die groben Ausbrüche menschlicher Sündhaftigkeit einigermaßen
unterdrückt und zurückgehalten werden; aber von der Sünde
selbst kann sich kein Mensch erlösen. Gott allein kann erlösen.
Dazu hat er seinen Sohn geopfert. Um Christi willen reißt er den
Sünder durch die Taufe aus der Sünde. Er macht ihn gerecht und
nimmt ihn als sein Kind an. Die Taufe ist die Geburt des neuen Menschen.
Im Glauben ergreift der Christ die geschenkte Gerechtigkeit. Dennoch bleibt
der Christ, solange er auf Erden lebt, ein Sünder; er ist "gerecht
und Sünder zugleich" (Luther). Er hat die Möglichkeit, unter
die Herrschaft des Bösen zurückzufallen. Aber er ist auch ein
neuer Mensch; das erweist er dadurch, daß er gegen die Sünde
kämpft und in der täglichen Entscheidung zwischen Gut und Böse
sich Gott gehorsam zuwendet.
Die
Maßstäbe des Gehorsams
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Um sich richtig entscheiden zu können,
braucht der Christ Maßstäbe. Diese Maßstäbe setzt
Gott, indem er seinen Willen kundtut.
Der Wille Gottes ist knapp und einprägsam
dargelegt in den Zehn Geboten. Christus hat sie zusammengefaßt im
Doppelgebot der Liebe (Liebe zu Gott und zum Nächsten). Der Christ
erkennt anhand der Zehn Gebote:
-
Kein Mensch kann sich in die Ausrede
flüchten, er kenne den Willen Gottes nicht.
-
Kein Mensch kann die Zehn Gebote jemals
vollkommen erfüllen. Auch der Christ wird der Forderung des ersten
Gebotes, Gott "über alle Dinge zu fürchten, zu lieben und zu
vertrauen", nie wirklich gerecht werden. "Es ist doch unser Tun umsonst
auch in dem besten Leben" (Luther).
-
Jeder Mensch bleibt darum auf die unverdiente
Gnade Gottes angewiesen und hat die Vergebung der Sünde nötig,
die Christus ihm erworben hat und zusprechen läßt.
-
Gott gibt denen, die er begnadigt hat,
deutliche "Wegmarken", an denen sie ihr Leben ausrichten und sich in Gottes
Willen einüben können – nicht um seine Gnade zu erwerben, sondern
um für seine Gnade zu danken.
Wahre Erfüllung der Gebote ist
nicht Leistung des Menschen, mit der er sich die Liebe Gottes erkaufen
oder die er gegen seine Übertretungen aufrechnen könnte. Sie
ist vielmehr Frucht und Folge dessen, daß der Mensch die Liebe Gottes
in Christus erfahren hat und im Glauben täglich neu ergreift. Gott
will diese Frucht des Glaubens; wir sollen seine Liebe zu uns erwidern,
indem wir ihm in Liebe gehorsam sind und dies auch in der Liebe zum Nächsten
praktisch erweisen.
Dabei ist jeder Christ in seinem
Gewissen an Gott gebunden und in seinem Handeln Gott verantwortlich. Niemand
kann ihm die nötigen Entscheidungen abnehmen, auch die Kirche nicht.
Sie kann ihm jedoch in der Weise helfen, daß sie sein Gewissen an
Gottes Gebot schärft und ihm die unbegreifliche Liebe unseres Herrn
Jesus Christus in ihrer Verkündigung vor Augen hält und austeilt.
Diese Liebe ermutigt ihn zu dankbarem Gehorsam.
2.
Der Christ in der Entscheidung
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Christ
und Staat
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Der Christ respektiert und unterstützt
die Ordnung des Staates, in dem er lebt. Das gilt, solange dieser Staat
das Wohl aller im Auge hat, das Gute fördert und das Böse straft.
Die Aufgabe, die Gott dem Staat stellt, erfordert nicht eine bestimmte,
alleingültige Staatsform. Es gibt keinen "christlichen" Staat und
keine "christliche" Staatsform. Der Christ ist nicht als solcher "staatsfromm".
Wo der Staat Unrecht tut, fordert oder zuläßt, ist der Christ
verpflichtet, mit den ihm zur Verfügung stehenden legalen Mitteln
auf Änderung hinzuarbeiten. Wo das nicht möglich ist, muß
er den Gehorsam verweigern und sich z. B. für den Nächsten einsetzen,
dem Unrecht geschieht.
Christ
und Gesetzgebung
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Bevor der Christ sein Handeln an den
staatlichen Gesetzen ausrichtet, soll er prüfen, ob diese mit den
Geboten Gottes im Einklang stehen. Was ein staatliches Gesetz erlaubt,
ist damit noch nicht vor Gott erlaubt, sondern kann großes Unrecht
sein (z. B. Ehescheidung, Abtreibung). Hier gilt für den Christen:
"Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apg. 5, 29).
Christ
und Wirtschaft
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Die Wirtschaftsordnung einer Gesellschaft
hat dem Gemeinwohl zu dienen, nicht den Interessen einzelner. Der Christ
soll sich für "der Stadt Bestes" (Jer. 29,7) einsetzen. Er darf die
ihm gebotenen Möglichkeiten nicht eigensüchtig ausnützen,
sondern hat dafür einzutreten, daß auch der Nächste zu
seinem Recht kommt und sich entfalten kann.
Christ
und Politik
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Ähnliches gilt für die Politik.
Ein Christ soll prüfen, was Politiker und Parteien ihm anbieten.Er
wird diejenige Politik unterstützen, die ihm geeignet erscheint, die
göttlichen Ordnungen zu bewahren und das Wohl der Mitmenschen zu fördern.
Er wird sich ohne Furcht vor Nachteilen gegen solche Entscheidungen und
Maßnahmen wenden, die der Ordnung Gottes widerstreben. Dabei soll
er sich allerdings vor Verunglimpfungen anderer und böswilligen Unterstellungen
hüten.
Christ
und Gewalt
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Der Christ darf niemals zum eigenen
Vorteil Gewalt anwenden. Er wird jedoch das Recht und die Pflicht der befugten
Organe (Polizei, Justiz) achten, Recht und Ordnung notfalls mit Gewalt
durchzusetzen. Von daher kann er auch dem Wehrdienst seine Berechtigung
nicht absprechen, insofern dieser dazu dient, das Volk vor feindlichem
Angriff zu schützen und Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit zu erhalten
oder wiederherzustellen. Den Wehrdienst aus selbstsüchtigen Gründen
zu verweigern, ist ihm verwehrt; er soll aber den Wehrdienst dann verweigern,
wenn ihm sein an Gott gebundenes Gewissen dies gebietet.
Christ
und Beruf
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Gott will, daß der Mensch arbeitet.
Der Beruf soll für den Christen mehr sein als nur notwendiges Mittel,
sich seinen Lebensunterhalt zu erwerben. Der Christ nutzt im Beruf seine
Gaben und Fähigkeiten, um dem Nächsten zu dienen. Er sieht seinen
Arbeitsplatz als Standort, an dem er sein Christsein in der Beziehung zu
anderen Menschen bewährt.
Der
Christ in Ehe und Familie
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Ehe und Familie sind für den Christen
Ordnungen Gottes, in die er verantwortlich hineingestellt ist. In ihnen
kann er in unmittelbarer Weise die opferbereite, vergebende und heilende
Liebe weitergeben, die er selbst von Gott empfängt. Der Christ achtet
es, daß Gottes Wort die geschlechtliche Liebe in die Ordnung der
Ehe einbettet. Er meidet Ehebruch und Ehescheidung, weil sie dem Willen
Gottes widersprechen.
Er soll bereit sein, Schwierigkeiten
und Leiden auf sich zu nehmen als das Kreuz, das er Christus nachträgt.
Nur im äußersten Falle kann die Trennung von Ehepartnern verantwortet
werden, nämlich um größeres Unheil zu verhüten. Dabei
bleibt Gottes Wille bestehen, daß eine Ehe auf Lebenszeit geschlossen
ist.
Dem Auftrag Gottes, innerhalb der
Ehe Leben weiterzugeben, darf sich der Christ nicht aus egoistischen Gründen
entziehen.
Einer Tötung ungeborenen Lebens
wird er um des Gebotes Gottes willen nicht zustimmen, es sei denn, daß
ihm bei Gefährdung des Lebens der Mutter keine andere Wahl bleibt.
Was der Staat zuläßt, ist damit noch nicht von Gott freigestellt.
Wer auf Ehe und Familie verzichten muß oder freiwillig verzichtet,
soll sich fragen, ob er die ' Erfüllung seines Lebens darin finden
kann, frei für den Dienst an Menschen zu sein, die seiner Hilfe bedürfen.
Vergebung
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Der Christ weiß, daß er
im Kampf gegen die Sünde ohne Gottes Hilfe und ohne den fortwährenden
Zuspruch der Vergebung nicht bestehen kann. Darum wird er nicht auf andere
herabsehen, die – wie er selbst – vor Gott versagen. Er wird für sich
und für seinen Nächsten um Gottes Erbarmen beten und selbst immer
wieder zur Vergebung bereit sein.
3.
Der Christ in der Gemeinde
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Der Christ ist durch seine Taufe mit
Christus verbunden und als Glied in den Leib Christi eingefügt. Darum
wird sein Leben in der Nachfolge Christi immer ein Leben in der Gemeinde
des Herrn sein. Dazu gehört,
-
daß der Christ sich zur Kirche
Jesu Christi bekennt und die Verbindung mit der Gemeinde sucht, mit ihr
Gott lobt, sein Wort hört und brüderliche Liebe übt;
-
daß er sich von Irrlehre und Sektiererei
abwendet und sich zur unverfälschten Verkündigung der Christusbotschaft
hält, um das ewige Heil für sich selbst und für die, die
ihm anvertraut sind, nicht zu gefährden;
-
daß er den Sonntag als den Tag
des Herrn von unnötiger Arbeit freihält und zum Gottesdienst
geht. Wer ohne triftigen Grund vom Gottesdienst fernbleibt, gefährdet
seinen Glauben und schwächt die Bruderschaft der Gemeinde;
-
daß er im heiligen Altarsakrament
die Verbindung mit Christus sucht und es oft empfängt, und zwar an
solchen Altären, wo er die Gewißheit hat, daß das Sakrament
der Einsetzung Christi gemäß gefeiert wird;
-
daß der Christ die Gelegenheiten
zur Beichte und Lossprechung von seinen Sünden wahrnimmt;
-
daß er in persönlichen Nöten
Rat und Beistand seines Pfarrers erbittet und Gemeinschaft mit seinen Mitchristen
sucht;
-
daß er ohne Menschenscheu seinen
Glauben an Christus bekennt und anderen den Retter von Sünde und Tod
bezeugt;
-
daß er seine Ehe vor Gott schließt,
sich kirchlich trauen läßt und ggf. bedenkt, ob er eine Ehe
mit einem Nichtchristen oder Christusverächter eingehen kann;
-
daß die Eltern ihre Kinder frühzeitig
zur Taufe bringen und Paten wählen, die lebendige Glieder der Kirche
sind;
-
daß sie ihre Kinder in der Ehrfurcht
vor Gott erziehen, sie in die Kirche begleiten und für ihre kirchliche
Unterweisung Sorge tragen, aber auch selbst ihnen von Christus erzählen
und sie zum Gebet anleiten;
-
daß der Christ sich möglichst
jeden Tag Zeit nimmt, in der Heiligen Schrift zu lesen und zu beten – allein
und zusammen mit der Familie;
-
daß er in seinem Hause nichts
duldet, was die Ehrfurcht vor Gott und den Glauben verletzt, sondern zu
erkennen gibt – auch durch äußere Zeichen, z. B. ein Kruzifix
–, daß er mit seiner Familie Gott dienen will;
-
daß er von seinem Geld und Besitz
für die Kirche und ihre Arbeit opfert, seine Gaben regelmäßig
und gern bringt und seine Kirche finanziell mitträgt;
-
daß Schwerkranke nicht nur den
Arzt für ihren Leib, sondern auch den Pfarrer für ihre Seele
holen lassen, und daß Kranke und Gebrechliche von ihrem Pfarrer das
Altarsakrament erbitten;
-
daß beim Sterben eines Angehörigen
der Pfarrer zum Sterbesegen gerufen wird; daß, christlicher Sitte
entsprechend, möglichst eine Erdbestattung erfolgt;
-
daß die Trauernden Trost suchen
im Evangelium von der Auferstehung der Toten.
Über dem Leben des Christen steht,
was Luther klassisch formuliert hat: "Ein Christenmensch ist ein freier
Herr über alle Dinge und niemand untertan. Ein Christenmensch ist
ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan." Er lebt aus
der Liebe Christi; sie bewegt und stärkt ihn, dankbar Gott und den
Nächsten zu lieben.
Von seiner Taufe an soll und darf
ein Christ sich täglich neu Gott zuwenden:
Ich entsage dem Teufel
und all seinem Werk und Wesen
und ergebe mich dir, du Dreieiniger
Gott,
Vater, Sohn und Heiliger Geist,
im Glauben und Gehorsam dir treu
zu sein
bis an mein Ende.
aus: Die Selbständige Evangelisch-Lutherische
Kirche (SELK), Eine Informationsschrift, 4. Auflage 1995, Seiten 49 bis
55. Als Buch zu beziehen über die Kirchenleitung der SELK.