V. Von der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
von Pfarrer Lienhard Krüger
Pfarrer in Halle a.d. Saale
Die
SELK "steht in der Einheit der heiligen, christlichen und
apostolischen Kirche, die überall da ist, wo das Wort Gottes
rein gepredigt und die Sakramente nach der Einsetzung Christi
verwaltet werden" (Grundordnung der SELK, Artikel 1,1). Solcher
Einheit weiß sich die SELK verpflichtet. Das biblische
Evangelium vom Heil aller Menschen durch Jesus Christus ist ihr
Fundament und ihre Mitte. Darum nennt sie sich evangelische
Kirche. Sie ist lutherische Kirche, weil sie zugleich in
der geschichtlichen Bewegung der Reformation durch Martin Luther
fußt. Die SELK ist eine selbständige Kirche, denn
sie steht neben den deutschen Landeskirchen eigenständig da,
unabhängig von ihnen, von anderen Kirchen und vom Staat. Sie
hat diese eigenständige Existenz nicht gewählt, sondern
ist geschichtlich in sie genötigt worden.
Ihre
Bindung an die Heilige Schrift und das lutherische Bekenntnis hat die
SELK in ihrer Grundordnung verankert: "Sie ist gebunden an die
heilige Schrift Alten und Neuen Testaments als an das unfehlbare Wort
Gottes, nach dem alle Lehren und Lehrer der Kirche beurteilt werden
sollen. Sie bindet sich daher an die Bekenntnisschriften der
evangelisch-lutherischen Kirche, weil in ihnen die schriftgemäße
Lehre bezeugt ist" (Artikel 1, 2). Das steht in der SELK nicht
nur auf dem Papier. Sie will auch danach leben. Diese
Bekenntnisbindung zeigt sich in ihrer Lehre und Verkündigung, im
Gottesdienst und im gemeindlichen Leben. Bei der Ordination
(Einsetzung in das von Christus gestiftete Amt der Kirche) wird jeder
Pfarrer auf die Heilige Schrift und die evangelisch-lutherischen
Bekenntnisse verpflichtet. Durch die Superintendenten, die Pröpste
und den Bischof wacht die SELK über die Reinheit der Lehre und
vollzieht notfalls Lehrzucht (d.h. Amtsentsetzung von Pfarrern, die
ihrer Lehrverpflichtung nicht nachkommen).
Vom Staat
und von der Politik ist die SELK in ihrer Existenz wie in ihrer
Verkündigung und in ihren Entscheidungen unabhängig. Sie
verwaltet und ordnet ihre Angelegenheiten selbst. Sie ist als
Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.
Die
Unabhängigkeit vom Staat kommt auch darin zum Ausdruck, daß
die SELK keine Kirchensteuern durch die Finanzämter einziehen
läßt. Sie erhält sich selbst aus Beiträgen,
Kollekten und Spenden ihrer Glieder. Jedes Gemeindeglied mit eigenem
Einkommen ist verpflichtet, angemessen dazu beizutragen. Als
"angemessen" ist ein Beitrag in Höhe von 3% des
Nettoeinkommens anzusehen.
"Die
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche gliedert sich in
Gemeinden und Pfarrbezirke. Mehrere Pfarrbezirke bilden einen
Kirchenbezirk. Jeder Kirchenbezirk gehört einem Sprengel an"
(Grundordnung, Artikel 10).
Die Pfarrbezirke mit einer oder mehreren Gemeinden haben jeweils ein eigenes Pfarramt und werden von einem oder mehreren Pfarrern geleitet, denen ein Kirchenvorstand zur Seite steht. Wichtige Entscheidungen trifft die Gemeindeversammlung. Mehrere Pfarrbezirke in geographischer Nähe bilden einen Kirchenbezirk unter einem Superintendenten. Der vom Pfarrkonvent bzw. von der Synode des Bezirks gewählte Superintendent hat besonders die Aufgabe, über die rechte Verkündigung des Evangeliums und die stiftungsgemäße Verwaltung der Sakramente zu wachen, regelmäßig Visitationen zu halten sowie Seelsorger und Berater der Pastoren seines Bezirks zu sein.
Mehrere Kirchenbezirke sind in einem Sprengel vereinigt, dem ein Propst vorsteht. Die Pröpste haben besonders das geistliche Leben auf überregionaler Ebene zu fördern und in der Kirchenleitung gesamtkirchliche Aufgaben wahrzunehmen.
Die
Kirchenleitung besteht aus dem Bischof, den Pröpsten und den
Kirchenräten. Sie tagt regelmäßig unter dem Vorsitz
des Bischofs. Oberstes beschließendes Organ ist die alle vier
Jahre zusammentretende Kirchensynode; für die Durchführung
ihrer Beschlüsse sorgt die Kirchenleitung. Das leitende
geistliche Amt übt der Bischof aus. Er wird von der
Pfarrerschaft nominiert und von der Kirchensynode gewählt.
Amtssitz des Bischofs und der Kirchenleitung ist Hannover.
Rund
40000 Kirchglieder gehören zur SELK. Die Gemeinden sind verteilt
über ganz Deutschland. In den meisten Großstädten
kann man eine Gemeinde finden (In der nebenstehenden Karte
steht jeder Punkt für eine Gemeinde oder einen Predigtplatz).
Die SELK unterhält in Oberursel bei Frankfurt am Main eine staatlich anerkannte Lutherische Theologische Hochschule. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Lehre der Lutherischen Kirche. Die zukünftigen Pfarrer der SELK studieren etwa 10 Semester, teils in Oberursel, teils an Universitäten.
Die praktische Ausbildung der Vikare findet in den Gemeinden statt. Sie besuchen außerdem Kurse an einem Praktisch-Theologischen Seminar. In Bleckmar bei Celle betreibt die SELK ein eigenes Missionswerk (seit 1892), die "Lutherische Kirchenmission". Hier werden Missionare ausgebildet und auf das Missionsfeld, vorwiegend nach Südafrika entsandt. Aus dieser Missionsarbeit ist die "Lutherische Kirche im Südlichen Afrika" (mit etwa 33000 Kirchgliedern) hervorgegangen. Weitere missionarische Arbeit leisten das "Amt für Gemeindedienst" und die "Lutherische Stunde" als Rundfunkmission der SELK (Sender und Frequenzen sind in allen Pfarrämtern zu erfragen).
Die SELK unterhält ein eigenes Diakonisches Werk, in dessen Rahmen auch ein freiwilliges diakonisches Jahr geleistet werden kann. Diakonische Einrichtungen sind Alters- und Kinderheime, das Naemi-Wilke-Stift mit Krankenhaus in Guben, Kindergärten sowie der diakonisch- missionarische Frauendienst.
Die Jugendarbeit der SELK ist in einem "Jugendwerk" zusammengefaßt, das von der Jugendkammer geleitet wird. Vielseitige gemeindliche und übergemeindliche Jugendarbeit wird getan. Ein "Amt für Kirchenmusik" koordiniert die vielfältige kirchenmusikalische Arbeit in der SELK. Zahlreiche Gemeinden haben einen Kirchenchor, viele dazu noch einen Posaunenchor. Regelmäßig werden überregionale Sänger- und Posaunenfeste veranstaltet.
Die SELK
gibt ein Monatsblatt "Lutherische Kirche" heraus, als
Pressedienst die "SELK-Informationen" und als theologische
Zeitschrift "Lutherische Theologie und Kirche".
Herzstück der evangelisch-lutherischen Kirche ist der Gottesdienst. Die Gottesdienste der SELK sind öffentlich.
In der Seelsorge ist der Pfarrer für jeden zu sprechen. Seelsorge und Beichtgelegenheit wird regelmäßig angeboten. Die SELK hält an der tröstlichen Einzelbeichte fest. Vor Abendmahlsgottesdiensten wird eine gemeinsame Beichte mit Absolution gehalten.
Taufen finden normalerweise im Gottesdienst statt. Vorauf geht ein Taufgespräch zwischen dem Pfarrer und den Eltern und Paten. Die SELK bekennt sich zur Kindertaufe. Mit der Taufe erlangt der Christ Vollmitgliedschaft in der Kirche Christi; aber manche Rechte und Pflichten ruhen bis zu einer seelsorgerlich verantwortbaren Reife. Wird die Taufe eines Kindes begehrt, muß die christliche Erziehung der Täuflinges von den Eltern und Paten zugesagt werden.
Die Taufe zieht Taufunterweisung nach sich. Sie geschieht vornehmlich im zweijährigen Konfirmandenunterricht, der mit dem Konfirmationsgottesdienst abschließt. Die eigentliche Konfirmation (Befestigung in der Taufgnade) geschieht durch Gott selbst mit seinem Wort und durch das heilige Abendmahl.
Bei der Zulassung zum heiligen Abendmahl gilt: die SELK läßt solche Christen zum Altarsakrament zu, die das Abendmahlsbekenntnis nach Luthers Kleinem Katechismus teilen; sie sollen sich von aller Lehre und Praxis fernhalten, die der Heiligen Schrift entgegen ist, und deshalb nicht am gleichen Ort an den Altären anderer Kirchen das Sakrament empfangen.
Glieder der SELK sind gehalten, nicht in solchen Gemeinden das heilige Abendmahl zu suchen, mit denen die SELK keine Kirchengemeinschaft hat. So handelt die SELK aus kirchlichen und aus seelsorgerlichen Gründen (es kann kein Mensch verantworten, daß jemand Christi Leib und Blut ohne Glauben empfängt, weil er es sich damit zur Verurteilung nähme). Einen "geschlossenen Altar" in diesem Sinn haben auch andere Kirchen (z. B. die orthodoxen und die römisch-katholische Kirche). Die Abendmahlsgäste melden sich üblicherweise vor dem Gottesdienst persönlich beim Pfarrer an. Kirchliche Trauung und Beerdigung werden im Normalfall nur Kirchgliedern gewährt.
Die
Gemeindeglieder kommen außer zum Gottesdienst auch in
verschiedenen Gemeindekreisen zusammen, z. B. Kinder,
Jugendliche, junge Ehepaare, Frauen, Sänger, Senioren u. a.
Viele freiwillige, unentgeltlich arbeitende Helfer setzen sich im
Gemeindeleben ein.
Der Übertritt zur SELK ist in erster Linie eine geistliche (und nicht rechtliche) Angelegenheit. Wer einer Kirche angehören will, die sich wie die SELK in ihrem Lehren und Handeln bewußt auf die Heilige Schrift und die lutherischen Bekenntnisse gründet, sollte mit dem Pfarrer einer Gemeinde Kontakt aufnehmen und wird von ihm entsprechende Information und Unterweisung erhalten. Der Übertritt, der selbstverständlich die Zugehörigkeit zu einer anderen Kirche beendet, erfolgt dann mit dem ersten öffentlichen Gang zum Heiligen Abendmahl, nachdem vor der Gemeinde bzw. vor dem Kirchenvorstand die Übertrittserklärung persönlich bezeugt worden ist.
aus: Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), Eine Informationsschrift, 4. Auflage 1995, Seiten 57 bis 61. Als Buch zu beziehen über die Kirchenleitung der SELK.